Ritmic in Auvergne-Rhône-Alpes: lokale Partner und Förderungen für Elektrofahrräder

Ritmic arbeitet mit Spezialisten für Elektrofahrräder in Auvergne-Rhône-Alpes um Sie auf dem Weg zu einer passenden elektrischen Mobilität zu begleiten. Testen Sie kostenlos unsere Kompakt-, Longtail- oder Zweisitzer-Fahrräder, lassen Sie sich beim Kauf oder bei der Wartung Ihres Yuvy, Solo, Duo oder Jumbo beraten: Unsere Händler begleiten Sie in jeder Phase Ihres Projekts. Entdecken Sie unten die Verkaufsstellen sowie die verfügbaren Zuschüsse.

Unsere Partnergeschäfte en Auvergne-Rhône-Alpes

Allier (03)

Ardèche (07)

Haute-Loire (43)

Isère (38)

Loire (42)

Puy-de-Dôme (63)

Rhône (69)

Savoie (73)

Haute-Savoie (74)

Auvergne-Rhône-Alpes Zuschüsse für den Kauf eines E-Bikes

1. Die in Grenoble verfügbaren Zuschüsse

Im Rahmen ihres Engagements für nachhaltige Mobilität bieten das Syndicat Mixte des Mobilités de l’Aire Grenobloise (SMMAG) und Grenoble Alpes Métropole eine finanzielle Unterstützung beim Kauf von Fahrrädern an, sowohl für klassische Fahrräder als auch für E-Bikes. Diese bis Ende September 2026 geltende Maßnahme soll die Einwohner dazu ermutigen, umweltfreundlichere Fortbewegungsmittel zu nutzen.

Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Fahrradtyp und dem Referenz-Steuereinkommen pro Anteil (RFRPP) des Antragstellers. Hier finden Sie einen Überblick über die angebotenen Zuschüsse:

Fahrradtyp Mindest- / Höchstpreis des Kaufs Steuerliches Einkommen ≤ 6.358 € oder Behinderung Steuerliches Einkommen zwischen 6.359 € und 14.089 € Steuerliches Einkommen zwischen 14.090 € und 22.983 €
Neues klassisches Fahrrad 200 € / 1 500 € 150 € 120 € 90 €
Gebrauchtes klassisches Fahrrad 30 € / - 120 € 90 € 45 €
E-Bike (neu oder gebraucht) 1 000 € / 4 000 € 750 € 600 € 450 €
Lastenfahrrad / angepasstes Fahrrad ohne Unterstützung 800 € / 3 000 € 600 € 450 € 300 €
Lastenfahrrad / angepasstes Fahrrad mit Unterstützung 1 000 € / 6 000 € 1 500 € 1 200 € 900 €
Die Modelle Yuvy, Solo, Duo und Jumbo werden unter der Bezeichnung elektrisches Lastenfahrrad zusammengefasst.

2. Zu erfüllende Bedingungen

  • Mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Im Gebiet von Grenoble Alpes Métropole oder Grésivaudan wohnen.
  • Ein Referenzsteuereinkommen pro Steueranteil (RFRPP) von weniger als 22.983 € haben oder eine Carte Mobilité Inclusion (CMI) mit dem Vermerk „Invalidität“ oder „Priorität“ besitzen (ohne Einkommensvoraussetzung).

Nicht förderfähig sind Mountainbikes, Rennräder, E-Bikes mit Bleibatterie sowie Fahrräder, deren Unterstützung 25 km/h überschreitet.

3. Schritte zum Erhalt der Förderung

  1. Bei einem Partner-Fahrradhändler einen Kostenvoranschlag einholen.
  2. Den Antrag online unter aidevelo.mobilites-m.fr stellen oder eine Mobilitätsagentur (Grenoble oder Crolles) aufsuchen.
  3. Die Bestätigung des Antrags abwarten: Ist die Akte vollständig, wird ein 30 Tage gültiger Einkaufsgutschein ausgestellt.
  4. Mit diesem Gutschein zum Fahrradhändler zurückkehren, um den Kauf abzuschließen.

1. Die verfügbaren Förderungen in Saint-Étienne

Seit Beginn des Jahres 2025 fördert Saint-Étienne Métropole den Kauf neuer E-Bikes, indem die Gebietskörperschaft vorbehaltlich verfügbarer Mittel eine Förderung von bis zu 200 € anbietet. Diese Initiative soll umweltfreundlichere Fortbewegungsarten im Alltag fördern.

Fahrradtyp Förderbetrag Wichtigste Bedingungen
Neues E-Bike Bis zu 200 € Kauf ab dem 1. Januar 2025, E-Bike gemäß der Norm NF EN 15194

Hinweis: Pro Haushalt wird nur eine Förderung gewährt.

2. Förderbedingungen

Um diese Förderung beantragen zu können, müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • In einer der Gemeinden von Saint-Étienne Métropole wohnen.
  • Nach dem 1. Januar 2025 ein neues E-Bike erworben haben, das der Norm NF EN 15194 entspricht.
  • Zwischen 2016 und 2024 keine ähnliche Förderung erhalten haben.
  • Das Fahrrad in den drei Jahren nach dem Kauf nicht weiterverkaufen.

3. Wie stellen Sie Ihren Antrag?

Sie müssen eine vollständige Akte mit folgenden Unterlagen zusammenstellen (PDF-Format):

  • Ein gültiger Identitätsnachweis (Vorder- und Rückseite).
  • Der Steuerbescheid 2024 (für die Einkünfte von 2023), aus dem das Referenzsteuereinkommen und die Anzahl der Steueranteile hervorgehen.
  • Die Fahrradrechnung, datiert ab dem 1. Januar 2025 und auf den Namen des Antragstellers ausgestellt.
  • Die Homologationsbescheinigung des Fahrrads gemäß der Norm NF EN 15194.
  • Ein höchstens drei Monate alter Wohnsitznachweis, auf dem derselbe Name und dieselbe Adresse wie auf der Rechnung angegeben sind.
  • Ein Bankverbindungsnachweis (RIB).
  • Eine ehrenwörtliche Erklärung, die online ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

Das Antragsformular ist online auf der Website von Saint-Étienne Métropole verfügbar. Sie haben einen Monat Zeit, die von der Gebietskörperschaft angeforderten Nachweise einzureichen.

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