Das Yuvy von Elwing ist eines der allerersten Modelle zweisitziger E-Bikes: ein Elektrofahrrad mit einem echten, äußerst komfortablen Zweisitz, auf dem ein Passagier sicher mitgenommen werden kann.
Zu zweit, mit Freunden oder der Familie – die Möglichkeiten sind vielfältig und die Vorteile zahlreich, insbesondere in der Stadt.
Aber ist ein zweisitziges E-Bike überhaupt legal? Was sagt das französische Gesetz?
Die erste wichtige Unterscheidung: Wie ist ein VAE gesetzlich definiert?
Die Norm NF EN 15194 regelt die Konstruktion von Elektrofahrrädern und die Durchführung einer Sicherheitsprüfung. Diese Regelung definiert außerdem die wichtigsten Kriterien, anhand derer klar zwischen einem Elektrofahrrad mit Tretunterstützung und einem Mofa unterschieden werden kann.
Die Regelung definiert drei wesentliche Kriterien zur Einstufung eines Elektrofahrrads mit Tretunterstützung (VAE):
- Die elektrische Unterstützung wird durch das Treten aktiviert;
- Die elektrische Unterstützung schaltet sich ab, sobald das Fahrrad die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet;
- Die Motorleistung darf 250 Watt nicht überschreiten.
Mofas (wie Speed-Bikes, 50-cm³-Roller, Solex und andere Mopeds) sind Fahrzeuge, die sich mit einer Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h fortbewegen können, und unterliegen der Straßenverkehrsordnung.
Ein Speed-Bike ist ein Elektrofahrrad mit höherer Motorleistung und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. In Frankreich wird dieser Fahrradtyp einem Mofa gleichgestellt, und seine Nutzung unterliegt bestimmten Bedingungen.
Im Gegensatz zu einem VAE benötigt ein Speed-Bike:
- einen Führerschein der Klassen A, B oder AM (früher BSR),
- ein Kennzeichen,
- eine Versicherung,
- eine Mofa-Schutzausrüstung (zugelassener Helm, Handschuhe, gelbe Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften).
Es ist auf Radwegen verboten.
Das Yuvy von Elwing ist ein zugelassenes VAE (Elektrofahrrad mit Tretunterstützung)
Mit einer auf 25 km/h begrenzten Geschwindigkeit und seinem 250-Watt-Motor fällt das Yuvy in die Kategorie der VAE und ist als solches zugelassen: Es entspricht der Norm NF EN 15194.
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Aber ein VAE ... als Zweisitzer: Ist das weiterhin legal?
Das Modell Yuvy von Elwing ist ein kompaktes elektrisches Lastenrad mit einem Zweisitz.
Aber was sagt das Gesetz? Ist es tatsächlich legal, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren?
Die Antwort lautet: ja!
Artikel R.431-5 der Straßenverkehrsordnung besagt :
„Auf Motorrädern, motorisierten Drei- und Vierrädern, Mofas und Fahrrädern ist die Beförderung von Passagieren nur auf einem am Fahrzeug befestigten Sitz erlaubt, der sich vom Sitz des Fahrers unterscheidet. Für die Anwendung dieses Artikels gilt ein Doppelsitz oder eine Sitzbank als zwei Sitze.“
Die Straßenverkehrsordnung ist eindeutig: Elektrofahrräder mit einem Zweisitz, der als Doppelsitz dient, sind vollkommen legal.
Unter Einhaltung der Sicherheitsregeln
Die französischen Vorschriften und Gesetze zur Nutzung von Elektrofahrrädern (VAE) dienen dazu, die Sicherheit der Radfahrer sowie die der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Das Tragen eines Helms ist für unter 12-Jährige Pflicht und für alle anderen dringend empfohlen.
- Elektrofahrräder müssen mit Beleuchtung ausgestattet sein (weiß oder gelb vorne und rot hinten), mit Rückstrahlern (rot hinten, weiß oder gelb vorne, orange an den Seiten und an den Pedalen) sowie einer wirksamen Bremsvorrichtung.
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Das Tragen einer reflektierenden Warnweste ist nachts außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei eingeschränkter Sicht Pflicht.
- Eine spezielle Versicherung für VAE (Elektrofahrräder mit Tretunterstützung) ist nicht verpflichtend. Alle Radfahrer müssen jedoch über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, um Schäden abzudecken, die sie Dritten zufügen könnten.
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