Das Yuvy von Elwing ist eines der allerersten Modelle von elektrischen Zweipersonenfahrrädern: ein Pedelec mit einem echten Sattel für zwei Personen, ganz komfortabel, um einen Passagier sicher zu transportieren.
Als Paar, unter Freunden, in der Familie – die Möglichkeiten sind vielfältig und die Vorteile zahlreich, besonders in der Stadt.
Aber ist ein elektrisches Zweipersonenfahrrad legal? Was sagt das Gesetz in Frankreich?
Erste Unterscheidung: Was ist die gesetzliche Definition eines Pedelecs?
Die Norm NF EN 15194 regelt die Konstruktion von Elektrofahrrädern und die Anwendung einer Sicherheitskontrolle bei diesen. Diese Vorschrift definiert auch die wichtigsten Kriterien, die eine klare Unterscheidung zwischen einem Fahrrad der Kategorie Pedelec und einem Moped ermöglichen.
Die Vorschrift definiert 3 wesentliche Kriterien zur Identifikation eines Pedelecs (VAE):
- Die elektrische Unterstützung wird beim Treten aktiviert;
- Die elektrische Unterstützung schaltet sich ab, sobald das Fahrrad die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h überschreitet;
- Die Motorleistung darf 250 Watt nicht überschreiten.
Mopeds (wie Speedbikes, 50 cm³ Roller, Solex und andere Mokicks) sind Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h fahren können und unterliegen der Straßenverkehrsordnung.
Ein Speedbike ist ein Elektrofahrrad mit mehr Motorleistung, dessen Höchstgeschwindigkeit 45 km/h beträgt. In Frankreich wird dieser Fahrradtyp als Moped eingestuft und seine Nutzung unterliegt bestimmten Bedingungen.
Im Unterschied zu einem Pedelec benötigt ein Speedbike:
- einen Führerschein der Klasse A, B oder AM (früher BSR),
- ein Kennzeichen,
- eine Versicherung,
- eine Moped-Ausrüstung (zugelassener Helm, Handschuhe, Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften).
Es ist auf Radwegen verboten.
Das Yuvy von Elwing ist ein zugelassenes Pedelec (elektrisches Fahrrad)
Mit einer auf 25 km/h begrenzten Geschwindigkeit und seinem 250-Watt-Motor gehört das Yuvy zur Kategorie der Pedelecs und ist als solches zugelassen: Es entspricht der Norm NF EN 15194.
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Aber ein Zweipersonen-Pedelec: Ist das legal?
Das Modell Yuvy von Elwing ist ein kompaktes Cargo-Elektrofahrrad mit einem Zweipersonensattel.
Aber was sagt das Gesetz? Ist es wirklich legal, zu zweit auf einem Fahrrad zu fahren?
Die Antwort lautet ja!
Der Artikel R.431-5 der Straßenverkehrsordnung besagt :
"Bei Motorrädern, dreirädrigen und vierrädrigen motorisierten Fahrzeugen, Mopeds und Fahrrädern ist der Transport von Passagieren nur auf einem am Fahrzeug befestigten Sitz erlaubt, der sich vom Fahrersitz unterscheidet. Für die Anwendung dieses Artikels wird der Doppelsattel oder die Sitzbank als zwei Sitze angesehen."
Die Straßenverkehrsordnung ist klar: Elektrofahrräder mit einem Zweipersonensattel, der als Doppelsitz fungiert, sind völlig legal.
Unter Einhaltung der Sicherheitsregeln
In Frankreich zielen die Vorschriften und Gesetze zur Nutzung von Elektrofahrrädern (Pedelecs) darauf ab, die Sicherheit der Radfahrer sowie der anderen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

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Das Tragen eines Helms ist für Kinder unter 12 Jahren Pflicht und wird für alle anderen dringend empfohlen.
- Elektrofahrräder müssen mit Beleuchtung ausgestattet sein (weißes oder gelbes Licht vorne und rotes hinten), mit Reflektoren (rot hinten, weiß oder gelb vorne, orange an den Seiten und an den Pedalen) sowie mit einer wirksamen Bremsanlage.
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Das Tragen einer Warnweste ist außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schlechter Sicht Pflicht.
- Der Abschluss einer speziellen Versicherung für Pedelecs ist nicht verpflichtend, aber alle Radfahrer müssen eine Haftpflichtversicherung haben, um Schäden abzudecken, die sie Dritten zufügen könnten.
Weiterführende Informationen:
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