Barrierefreiheit: Nicht konform

Barrierefreiheitserklärung

Elwing Tech SAS verpflichtet sich, www.ritmic.co zugänglich gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über die Gleichstellung von Rechten und Chancen, die Teilhabe und Staatsbürgerschaft von Menschen mit Behinderungen sowie den Bestimmungen zur Umsetzung des European Accessibility Act (EU-Richtlinie 2019/882).

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für Ritmic (ritmic.co).

Konformitätsstatus

Ritmic.co entspricht nicht dem RGAA (Allgemeiner Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit) 4.1. 

Technische Barrierefreiheitsprüfung

Datum: 7. Juli 2026 Methode: Automatisierte Überprüfung + Inspektion des gerenderten DOM (Browser). Dies ist kein offizielles RGAA-Audit im Sinne der DINUM-Methode (106 Kriterien an repräsentativem Seitenmuster mit vollständigen manuellen Tests für Bildschirmleser/Tastatur) — es ist eine Arbeitsgrundlage zur Priorisierung der Korrekturen vor einem zertifizierten Audit.

Zusammenfassung

Status Anzahl der Feststellungen
✅ Konforme Punkte 7
⚠️ Zu korrigierende Punkte 5
❓ Nicht automatisch überprüfbar 3


✅ Konforme Punkte

  1. Seitensprache deklariert (lang="fr")
  2. Konsistente Überschriftenstruktur (nur 1 H1, logische H2-Hierarchie)
  3. 97/97 Bilder haben ein Attribut alt (kein Bild ohne alt)
  4. 154/154 Formularfelder haben ein zugeordnetes Label (via <label>, aria-label oder Umbruch)
  5. 73/73 Schaltflächen haben einen zugänglichen Text oder eine Beschriftung
  6. Sprunglink ("Zum Inhalt springen") vorhanden
  7. Strukturmarkierungen vorhanden: Hauptbereich, Navigation, Footer


⚠️ Zu korrigierende Punkte


1. Tastatur-Fokus-Indikator (RGAA-Kriterium 10.7 / WCAG 2.4.7) — Hohe Priorität

Im getesteten Beispiel (Footer-Links, soziale Netzwerke) ist der Stil outline deaktiviert (outline-style: none) ohne visuellen Ersatzindikator (kein box-shadow oder Rahmen bei Fokus erkennbar). Konkrete Folge: Ein Nutzer, der mit der Tastatur navigiert, kann nicht sehen, wo er sich auf der Seite befindet. → Maßnahme: Fügen Sie allen interaktiven Elementen einen klaren :focus-visible-Stil (Umriss, Hervorhebung) hinzu.

2. Unzureichender Kontrast (RGAA-Kriterium 3.3 / WCAG 1.4.3) — Mittlere bis hohe Priorität

29 Textelemente mit einem Kontrastverhältnis unter dem erforderlichen Schwellenwert (4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen/fetten Text), darunter:

  • Währungsauswahl "EUR €" (Verhältnis ≈ 1,1:1)
  • Link "Anmelden" in kleiner Größe (Verhältnis ≈ 1:1)
  • Titel "Neu: Der Yuvy 3 ist da!" (Verhältnis ≈ 1,09:1 — visuell überprüfen, wahrscheinlich auf Bildhintergrund, siehe untenstehende Einschränkungen)

Maßnahme: Überprüfen Sie jeden Fall visuell, passen Sie die Textfarben oder die Deckkraft der Hintergründe an.

3. Iframes ohne Titel (RGAA-Kriterium 7.3) — Mittlere Priorität

4 iframes von 4 haben kein title-Attribut, was es Nutzern von Bildschirmlesern unmöglich macht, deren Inhalt vor dem Betreten zu verstehen. → Maßnahme: Fügen Sie jedem iframe einen beschreibenden title hinzu (z. B. title="YouTube Video Player").

4. Bilder mit alt leer

22 Bilder haben ein alt="". Das ist korrekt nur wenn diese Bilder rein dekorativ sind. Einzelne Überprüfung erforderlich.

5. Eingebettete Videoinhalte (Untertitel)

Keine Tags <video> native erkannt – die Videos scheinen über die unter Punkt 3 genannten iframes eingebettet zu sein. Die Untertitelung dieser Videos ist von der Hosting-Plattform abhängig und kann nicht direkt auf der Website überprüft werden (z. B. YouTube).

❓ Nicht automatisch überprüfbar – erfordert manuelle Überprüfung

  • Textkontrast auf Bildhintergründen (Hero-Banner): Kontrast-Skripte lesen den visuellen Inhalt der Hintergrundbilder nicht.
  • Vollständige Tastaturnavigation: Tabulatorreihenfolge, Tastaturfallen, Verhalten von Dropdown-Menüs und Karussells.
  • Kompatibilität mit Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver): Sprachausgaben, Fokusverwaltung in dynamischen Komponenten (Pop-ups, Produktfilter).
  • Textzoom auf 200% und responsive bei 320px Breite (RGAA 10.x): manuell im Browser zu testen.

Empfehlung

Dieser Bericht kann direkt den jährlichen Aktionsplan und das mehrjährige Schema versorgen, die vom EAA verlangt werden. Für die endgültige Zugänglichkeits-Erklärung wird ein vollständiges RGAA 4.1 Audit empfohlen, insbesondere bei den oben genannten „nicht automatisch überprüfbaren“ Punkten, bevor eine offizielle Konformitätsrate veröffentlicht wird.

Erstellung dieser Zugänglichkeits-Erklärung

Diese Erklärung wurde am 7. Juli 2026 erstellt.

  • Für die Erstellung der Website verwendete Technologien: Liquid

Verbesserung und Kontakt

Wenn Sie keinen Zugang zu einem Inhalt oder Dienst haben, können Sie den Verantwortlichen von Elwing Tech SAS kontaktieren, um auf eine barrierefreie Alternative verwiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

Wir bemühen uns, innerhalb von 2 Werktagen zu antworten.

Rechtsmittel

Wenn Sie eine Zugänglichkeitsmängel feststellen, die Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen, uns dies melden und keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder eine Beschwerde beim Verteidiger der Rechte einzureichen.

Mehrere Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung: