Elektrofahrräder sind ein praktisches, wirtschaftliches, angenehmes und zuverlässiges Verkehrsmittel für den täglichen Weg. Das Radfahren in der Stadt hat im Jahr 2022 um 34 % zugenommen und der Weg ist geebnet, damit diese Zahl weiter steigt (2024, das Jahr des Fahrrads).
Diese Praxis ist also bei Erwachsenen vollständig integriert, aber die Frage nach der Nutzung von Elektrofahrrädern durch Jüngere wird häufig gestellt.
Kann ein Kind ein Elektrofahrrad benutzen? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein? Welche Ausrüstung? Welche Regeln gelten in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit?
Folgen Sie dem Leitfaden.
Die Regelungen in Frankreich für Elektrofahrräder
Wenn man von Elektrofahrrädern spricht, wird zunächst zwischen VAE (Vélo à Assistance Électrique – Pedelec) und Speed Bike unterschieden.
Für Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (VAE), zu denen auch das Yuvy von Elwing gehört, sieht die europäische Gesetzgebung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h vor.
Bei Speed Bikes, den schnellen Elektrofahrrädern, liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h und die Nutzungsbedingungen sind strenger geregelt.
Je nach Fahrzeugtyp sind die Nutzungsbedingungen für Jüngere also unterschiedlich.
VAE
Definition und Nutzungsbedingungen
Ein VAE (Vélo à Assistance Électrique) ist ein Fahrrad mit einem wiederaufladbaren Akku und einem Motor. Die elektrische Unterstützung darf nur erfolgen, wenn der Fahrer in die Pedale tritt, und muss beim Anhalten des Pedalierens abschalten. Die Motorleistung darf 250 Watt nicht überschreiten, die Geschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt und die Batterien müssen recycelbar sein.
Für die Nutzung eines VAE ist kein Führerschein, keine Zulassung oder Versicherung erforderlich (obwohl eine Versicherung empfohlen wird).
Ein VAE darf auf Radwegen fahren.
Mindestalter für das Fahren eines VAE (Vélo à Assistance Électrique)
Wie bei der Nutzung eines herkömmlichen Fahrrads gibt es derzeit kein Mindestalter für das Fahren eines Elektrofahrrads abseits der Straße: Landwege, Waldpfade und Privatgelände gelten als weniger gefährlich als die Straße.
Um auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren zu dürfen, schreibt die Gesetzgebung vor, mindestens 8 Jahre alt zu sein:
- Artikel R. 412-34-1 bis der Straßenverkehrsordnung verbietet Kindern unter acht Jahren derzeit, auf der Fahrbahn Fahrrad zu fahren.
- Artikel R110-2 der Straßenverkehrsordnung definiert den Radweg als „eine Fahrbahn, die ausschließlich für Fahrräder mit zwei oder drei Rädern und motorisierte persönliche Fortbewegungsmittel“ (einschließlich der mit Tretunterstützung) reserviert ist, die von Nutzern über 8 Jahren benutzt werden.
Bei Verstößen können die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit einer Geldstrafe belegt werden.
Speed Bike
Definition und Nutzungsbedingungen
Ein Speed Bike ist also ein Elektrofahrrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
In Frankreich wird dieser Fahrradtyp als Moped eingestuft und seine Nutzung unterliegt daher bestimmten Bedingungen.
Im Unterschied zum VAE benötigt ein Speed Bike einen Führerschein der Klasse A, B oder AM (früher BSR), ein Kennzeichen, eine Versicherung sowie eine Moped-Ausrüstung (zugelassener Helm, Handschuhe, Warnweste außerhalb geschlossener Ortschaften). Das Speed Bike muss außerdem zwingend mit einem Front- und Bremslicht ausgestattet sein.
Speed Bikes sind auf Radwegen verboten.
Mindestalter für das Fahren eines Speed Bikes
Laut Artikel R211-2 der Straßenverkehrsordnung muss jeder Mopedfahrer mindestens vierzehn Jahre alt sein und den Straßenverkehrssicherheitsnachweis besitzen, wenn er noch nicht sechzehn ist.
Um in Frankreich ein Speed Bike zu fahren, muss man also mindestens 14 Jahre alt sein.
Sicher fahren
Wenn Ihr Kind oder Jugendlicher ein Elektrofahrrad benutzt, ist die Frage der Sicherheit entscheidend.
Seit dem 22. März 2017 schreibt das Gesetz vor, dass Kinder unter 12 Jahren einen zugelassenen Helm tragen müssen. Der Helm muss passend sein und korrekt befestigt und geschlossen werden.
Ab diesem Alter ist das Tragen nicht mehr verpflichtend, aber sehr empfohlen für eine sichere und entspannte Nutzung.
Beim Fahrradfahren ist es außerdem unerlässlich, dass Ihre Kinder gesehen werden und selbst gut sehen können sowie eine vollständige Ausrüstung haben. Für Kinder kann eine Warnweste oder reflektierende Klebestreifen am Rucksack oder Mantel eine gute Lösung sein – besonders nachts und bei schlechtem Wetter.
Das Tragen einer Warnweste ist übrigens außerhalb geschlossener Ortschaften bei Tag und Nacht sowie bei schlechter Sicht verpflichtend.
Wenn Ihr Fahrrad ein Leihfahrrad ist, gelten dieselben Sicherheitsanforderungen für die Ausrüstung.
Technische Anforderungen: die Größe
Damit Jüngere ein Elektrofahrrad nutzen können, muss dieses an ihre Größe angepasst sein.
Unser zweisitziges Lastenrad Yuvy ist für Personen geeignet, deren Größe mindestens 1,60 m beträgt. Es ist also nicht für jeden geeignet, aber es gibt andere Lösungen, um Ihr Kind auf unserem kompakten Lastenrad mitzunehmen.
Und wenn ich mein Kind auf meinem Elektrofahrrad mitnehmen möchte?
Es ist durchaus möglich, sein Kind auf dem eigenen Elektrofahrrad mitzunehmen, vorausgesetzt, das Kind ist mindestens 9 Monate alt (ein Alter, in dem das Baby genug Muskelkraft hat, um selbstständig zu sitzen).
Das Yuvy von Elwing ist ein kompaktes zweisitziges Lastenrad, das für Familien konzipiert wurde. Kinder sind also Teil der Gleichung. Der Motor ist so ausgelegt, dass er auch beim Transport mehrerer Personen leistungsfähig bleibt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihre Kinder mitzunehmen:
- Ihr Mitfahrer kann auf dem Zweiersitz Platz nehmen, sofern die Füße die Fußrasten erreichen. Um die Fußrasten zu erreichen, muss das Kind mindestens 1,50 m groß sein.
- Sie können Ihre Kinder auch mit einem zugelassenen Sitz vorne oder hinten auf dem Elektrofahrrad transportieren. Ein Anhänger kann ebenfalls eine sehr gute Option sein, um mehrere Kinder zu befördern.
Finden Sie alle unsere Informationen zum Transport von Kindern.
Gute Fahrt!






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