Gute Nachrichten! Die Kaufprämien für Elektrofahrräder werden 2024 beibehalten und auf gebrauchte Fahrräder ausgeweitet 🙌

Wenn Sie ein klassisches Fahrrad oder ein Pedelec kaufen, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine staatliche Förderung erhalten. Welche Voraussetzungen gelten für diese Förderung? Welche Schritte müssen Sie unternehmen, um sie zu erhalten? Wir erklären Ihnen alles!

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Wer kann den Fahrradbonus erhalten?

  • natürliche volljährige Personen, mit Wohnsitz in Frankreich, deren steuerlicher Referenzeinkommen pro Anteil kleiner oder gleich 14.089 € ist
  •  Personen mit Behinderung mit einem Nachweis ihrer Situation. Betroffen sind Personen mit Behinderung, das heißt Personen, die eine oder mehrere der folgenden Leistungen erhalten: Erwerbsminderungsrente (AAH), Ausgleichsleistung für Behinderung (PCH), Zuschlag für selbstständiges Leben (MVA), Erziehungshilfe für behinderte Kinder (AEEH), oder Inhaber der Mobilitätsinklusionskarte mit dem Vermerk „Invalidität“, oder der Invaliditätskarte, oder einer militärischen Invaliditätskarte sind.

Welche Fahrräder sind für diesen Bonus berechtigt?

Das erworbene Fahrrad muss folgende Merkmale erfüllen:

  • neu oder gebraucht sein. Gebrauchte Fahrräder müssen von einem professionellen Händler erworben werden, um förderfähig zu sein. Sie dürfen nicht von Privatpersonen gekauft werden.
  • keine Blei-Batterie verwenden
  • ein pedelec im Sinne des Artikels R.311-1 der Straßenverkehrsordnung sein (Fahrrad mit einem elektrischen Hilfsmotor mit einer maximalen Dauerleistung von 0,25 Kilowatt, dessen Antrieb bei Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer aufhört zu treten, schrittweise reduziert und schließlich unterbrochen wird)
  • oder ein klassisches Fahrrad (ohne elektrische Unterstützung), vorausgesetzt, Ihr steuerlicher Referenzeinkommen pro Anteil ist kleiner oder gleich 6.358 € oder Sie sind eine Person mit Behinderung,
  • oder ein faltbares, Lasten- oder Liegerad, das an eine Behinderung angepasst ist,
  • oder ein traditionelles faltbares, Lasten- oder Liegerad, das an eine Behinderung angepasst ist,
  • oder ein elektrischer Anhänger,
  • nicht innerhalb von einem Jahr nach dem Erwerb vom Käufer weiterverkauft werden,
  • eine eindeutige Identifikationsnummer auf dem Rahmen haben. Diese Kennzeichnung ist verpflichtend.

Zu beachten

  • Eine natürliche Person kann diese Förderung nur einmal erhalten.
  • Der Fahrradbonus ist mit der Umtauschprämie sowie gegebenenfalls mit anderen kommunalen Förderungen kombinierbar.
  • Der Erhalt dieser Förderung ist nicht mehr an den vorherigen Erhalt einer lokalen Förderung gebunden.

Wie hoch ist der Fahrradbonus?

  • 150 € wenn das Fahrrad ohne Pedalunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer Person mit Behinderung erworben wird.
  • 300 € wenn das Fahrrad mit Pedalunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 14.089 € erworben wird.
  • 400 € wenn das Fahrrad mit Pedalunterstützung von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer Person mit Behinderung erworben wird.
  • 2.000 € für Fahrräder, die für den Transport von Personen oder Gütern hinten oder vorne am Fahrer umgebaut sind oder den Bedürfnissen von Personen mit Behinderung entsprechen, für faltbare Fahrräder (mit oder ohne Pedalunterstützung) und für elektrische Anhänger für Fahrräder, wenn das Fahrzeug von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 6.358 € oder von einer Person mit Behinderung erworben wird.
  • 1.000 € für Fahrräder, die für den Transport von Personen oder Gütern hinten oder vorne am Fahrer umgebaut sind oder den Bedürfnissen von Personen mit Behinderung entsprechen, für faltbare Fahrräder (mit oder ohne Pedalunterstützung) und für elektrische Anhänger für Fahrräder, wenn das Fahrzeug von einer natürlichen Person mit einem steuerlichen Referenzeinkommen pro Anteil von höchstens 14.089 € oder von einer juristischen Person erworben wird.

Wie erhält man den Fahrradbonus?

Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf des Fahrrads gestellt werden. Er ist online auf der dafür vorgesehenen Website einzureichen.

 

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Quelle: https://www.economie.gouv.fr/particuliers/prime-velo-electrique#

 

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